Den Nachlass mit Bedacht regeln
Erbrecht
Wird die Frage des Erbens bedacht, ist zunächst zu entscheiden, ob die gesetzliche Erbfolge oder das individuelle Testament die Verteilung des Nachlasses regeln soll. Diese Entscheidung sollte so früh wie möglich und im Falle der testamentarischen Verfügung auch juristisch einwandfrei getroffen werden.
Testament
Mit einem Testament wird die gesetzliche Erbfolge bis auf den feststehenden Pflichtanteil außer Kraft gesetzt. Der Erblasser verfügt über sein Hab und Gut also ganz individuell und unabhängig von verwandschaftlichen Bindungen. Allerdings wird ein Testament nur anerkannt, wenn es eindeutig den juristischen Anforderungen nachkommt. Hier sollte sicherheitshalber ein Notar zu Rate gezogen werden. Wird einem per Testament ein Erbe zu teil, kann dieses innerhalb einer Frist von 6 Wochen auch abgelehnt werden.
Erbschaftssteuer
Erbschaften sind über festgelegte Steuerbeträge hinaus steuerpflichtig. Dabei wird die Summe versteuert, die der Begünstigte erbt. Hier berät der Steuerberater gern.