Die klassische Erdbestattung
Erdbestattung | Erdwahlgrab
Erdwahlgrabstätten sind einstellige bzw. mehrstellige Grabstätten für Erdbestattungen, für die ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen wird. Die Lage des Grabes wird gemeinsam mit dem Nutzer bestimmt (Wahlgrab). Je Grabstelle wird ein Sarg in einfacher Tiefe beigesetzt. Auf Erdwahlgrabstätten können je Grabstelle zusätzlich vier Urnen bis 10 Jahre vor Ablauf des Nutzungsrechtes beigesetzt werden.
Eine Verlängerung der Nutzungsrechtes ist nur auf Antrag für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Wahlgrabstätten können vererbt werden.
Erdbestattung | Erdreihengrab
Erdreihengrabstätten sind Grabstätten zur Erdbestattung, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 20 Jahren des zu Bestattenden zugeteilt werden. In jedem Erdreihengrab darf nur eine Beisetzung erfolgen. Auf Antrag können in Reihengräbern auch Urnen beigesetzt werden.
Erdbestattung | Grabgrößen
Die Grabstätten unterscheiden sich auch durch die Größe der Grabfläche, wobei etwa folgende Mindestmaße gelten:
- Erdwahlgrabstätten 3,125 m² je Stelle
- Erdreihengrabstätten 3,125 m²
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, Urnen in einem bereits bestehenden Erdwahlgrab zu bestatten. Hierzu gibt es in den jeweiligen Friedhofssatzungen konkrete Festlegungen.
Grabsteine, Grabpflege, Friedhofskultur
Der Erwerb einer Grabstätte verpflichtet zugleich zu deren Pflege. Grabsteine, von Steinmetzen oft sehr kunstvoll gestaltet, Blumenschmuck in jahreszeitlicher Schönheit ... Friedhöfe waren schon seit jeher auch ein Ort der stillen Zwiesprache und der Erinnnerung. Nicht selten erfreuen auch botanische Kostbarkeiten und sprudelnde Brunnen die stillen Besucher und zeugen von einer traditionsreichen Friedhofskultur.
Erdbestattung - Kostenbeispiel
Feuerbestattung mit Kostenbeispiel
