Feuerbestattung
Unter einer Feuerbestattung versteht man die Einäscherung der Verstorbenen - eingebettet in einen Sarg - im Krematorium, verbunden mit einer Trauerfeier und anschließender Beisetzung der Totenasche in einer Urne.
Obwohl die Feuerbestattung in Deutschland erstmalig Ende des 19. Jahrhunderts erfolgte, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit.
Wichtig: Die Feuerbestattung erfordert eine schriftliche Einwilligung vom Verstorbenen selbst oder durch seine nächsten Angehörigen.
Feuerbestattung | Schmuckvolle Urnengräber |
Bei einer Feuerbestattung erfolgt die feierliche Beisetzung der sterblichen Überreste, amtlich verschlossen in einer Urne, entweder in einem UrnenWahlgrab, einem UrnenReihengrab oder einer UrnenGemeinschaftsanlage.
Feuerbestattung | UrnenWahlgrab
UrnenWahlgrabstätten sind für Urnenbeisetzungen bestimmte Gräber, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen wird. Ihre Lage wird gemeinsam mit den Erwerbern ausgewählt. In großen UrnenWahlgrabstätten können bis zu vier Urnen, in kleinen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht muß dann derart verlängert werden, daß auch für die zuletzt beigesetzte Urne die Ruhefrist erreicht wird. Auf Antrag kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Familien entscheiden sich meistens für ein UrnenWahlgrab.
Feuerbestattung | Urnenreihengrab
Urnenreihengräber sind Grabstätten für die Beisetzung von Urnen, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhefrist von 10 Jahren zugeteilt werden. In jeder Urnenreihengrabstätte wird nur eine Urne beigesetzt.
Feuerbestattung | Größe der Urnengräber
Die Grabstätten einer Feuerbestattung unterscheiden sich auch durch die Größe der Grabfläche, wobei etwa folgende Mindestmaße gelten:
- UrnenWahlgrabstätten groß 1,000 m²
- UrnenWahlgrabstätten klein 0,750 m²
- UrnenReihengrabstätten groß 0,500 m²
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, Urnen in einem bereits bestehenden Erdwahlgrab zu bestatten. Hierzu enthalten die jeweiligen Friedhofssatzungen konkrete Festlegungen.
Grabmale, Friedhofskultur
Zur Aufstellung von Grabmalen werden Steinmetze, Steinbildhauer, bildende Künstler sowie Holzbildhauer zugelassen, welche aus dem jeweils verwendeten Material kunstvoll Grabmale mit Grabinschriften und Ornamenten entstehen lassen, vor denen selbst so mancher Fremde staunend verweilt.
Bänke und Brunnen laden zum nachdenklichen Verweilen ein, botanische Kostbarkeiten und tausendfacher Blumenschmuck erfreuen das Auge der Besucher - der Friedhof als Ruhepol in einer schnell-lebigen Zeit.
